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Aktenzeichen I 403/06

Datum 19.06.1907

Leitsatz 1. Was ist unter einem Schriftwerk im Sinne des § 1 Nr. 1 des Urheberrechtsgesetzes vom 19. Juni 1901 zu verstehen? Sind gewöhnliche Theaterzettel (Theaterprogramme) Schriftwerke? 2. Liegt eine unerlaubte Handlung vor, wenn eine Theaterzeitung die objektiven Angaben aus Theaterzetteln wiedergibt, die von der Theaterleitung öffentlich angeschlagen sind? 3. Kann die Zuständigkeit eines Sondergerichts durch Vereinbarung begründet werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464042350227

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