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Aktenzeichen VII 410/06

Datum 21.06.1907

Leitsatz 1. Kann dem Gläubiger, der auf Grund erfolgter Pfändung und Überweisung eine auf Vertrag beruhende Rentenforderung des Schuldners einklagt, von dem Drittschuldner in diesem Prozesse die Einwendung entgegengesetzt werden, daß die Rente nach dem Vertragswillen an die Person des Schuldners geknüpft sein sollte, und daß deshalb die Pfändung unwirksam sei; oder muß der Drittschuldner diese Einwendung auf dem Wege des § 766 Z.P.O. geltend machen? 2. Zur Frage der Verrechnung der Verzugszinsen einer gepfändeten und dem Gläubiger überwiesenen Rentenforderung.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464042360233

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