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Aktenzeichen VII 458/06
Datum 02.07.1907
Leitsatz Ist die Befreiungsvorschrift Nr. 3 der Tarifst. 32 des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 auf einen Kaufvertrag über Mauersteine anwendbar, die vom Erwerber in ein von ihm zu errichtendes, und demnächst von ihm zu veräußerndes Gebäude hineingebaut werden sollen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640423C0255
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