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Aktenzeichen II 126/07

Datum 02.07.1907

Leitsatz 1. Trifft beim Kauf einer individuell bestimmten Sache mit Zusicherung einer Eigenschaft den Verkäufer oder den Käufer die Beweislast, wenn der Käufer gegen die Kaufpreisklage einwendet, die von ihm noch nicht als Erfüllung angenommene Kaufsache habe die zugesicherte Eigenschaft nicht? 2. Voraussetzungen der "Annahme als Erfüllung" nach § 363 B.G.B.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464042410279

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