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Aktenzeichen V 494/06

Datum 03.07.1907

Leitsatz Ist bei einer Eigentümergrundschuld die Aufhebungserklärung (Löschungsbewilligung) des Eigentümers, nachdem sie dem Grundbuchamt eingereicht ist, derart unwiderruflich, daß sich gegenüber einer späteren Verfügung des Eigentümers jeder nachstehende Hypothekengläubiger darauf berufen kann?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464042420285

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