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Aktenzeichen VII 480/06

Datum 09.07.1907

Leitsatz Kann das Schlachten eines Viehstücks und die besondere Zubereitung des Tierkörpers zu verbrauchsfähigem Schlachtfleisch als ein "Herstellen" einer Sachmenge im Sinne der Befreiungsvorschrift 3 der Tarifst. 32 des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 angesehen werden, und zwar auch dann, wenn das Schlachten und die Zubereitung im Betriebe des Erwerbers erfolgt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464042440292

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