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Aktenzeichen VII 91/07
Datum 12.07.1907
Leitsatz Kann, wenn ein Urteil gegen "Sicherheitsleistung in Höhe des jedesmal beizutreibenden Betrags" für vorläufig vollstreckbar erklärt ist, die Abänderung dieser Entscheidung in der höheren Instanz nur durch Urteil, oder auch durch Beschluß erfolgen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464042460305
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