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Aktenzeichen VI 20/07

Datum 16.09.1907

Leitsatz 1. Wird durch die Einwilligung des Verletzten, insbesondere des Getöteten, in die an sich unerlaubte Handlung die Widerrechtlichkeit ausgeschlossen? 2. Gehören die Kosten der Überführung der Leiche nach einem entfernteren Orte zu den nach § 844 Abs. 1 B.G.B. zu ersetzenden Beerdigungskosten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464042470306

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