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Aktenzeichen I 502/06

Datum 21.09.1907

Leitsatz 1. Können die Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft das Recht zur Führung und Übertragung der Firma im Verhältnis zueinander rechtswirksam als Individualrecht eines einzelnen Gesellschafters behandeln? 2. Kann die sich hieraus ergebende Verbindlichkeit als eine Gesellschaftsschuld konstituiert werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640424C0320

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