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Aktenzeichen II 166/07
Datum 24.09.1907
Leitsatz Ist die Revisionssumme vorhanden, wenn in dem mit der Revision angefochtenen Urteile über eine sich aus mehreren einzelnen Forderungen zusammensetzende Gesamtforderung von über 2500 M zuungunsten des Revisionsklägers erkannt, von diesem in der Revisionsbegründung und bei der mündlichen Verhandlung auch die Aufhebung des ganzen angefochtenen Urteils beantragt, aber die Revision nur bezüglich eines der mehreren Streitpunkte begründet worden ist, dessen Wert die Summe von 2500 M nicht erreicht?1
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640424D0323
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