Aktenzeichen V 636/06
Datum 25.09.1907
Leitsatz 1. Werden durch ein nach § 17 Abs. 2 K.O. vom Konkursverwalter erklärtes Erfüllungsverlangen auch solche noch unerfüllte Ansprüche des anderen Teiles Masseforderungen, die zwar nicht unmittelbar den Vertragsgegenstand, auf den sich das Erfüllungsverlangen bezieht, betreffen, jedoch demselben Rechtsverhältnis, wie dieser Vertragsgegenstand, angehören? 2. Kann ein Streit darüber, ob und in welchem Maße die Konkursmasse zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger unzureichend ist, durch Prozesse zwischen den Massegläubigern und dem Konkursverwalter zum Austrage gebracht werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640424E0326
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