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Aktenzeichen II 143/07

Datum 04.10.1907

Leitsatz Steht einem Anlieger, der nach Maßgabe der in einem Fluchtlinienplane vorgesehenen Tieferlegung einer städtischen Straße und zufolge einer entsprechenden Bedingung der baupolizeilichen Erlaubnis einen Neubau tiefer als die Straßenkrone errichtet hat, ein Entschädigungsanspruch gegen die Stadtgemeinde zu, wenn die Straße nicht in angemessener Zeit tiefer gelegt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464042520340

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