Aktenzeichen II 138/07
Datum 04.10.1907
Leitsatz 1. Kann beim Kaufe beweglicher Sachen mit Eigentumsvorbehalt der Käufer von dem Vertrag nach § 325 B.G.B. zurücktreten, wenn die ihm übergebenen Sachen vor der vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Zwangswege gepfändet und versteigert worden sind aus Vollstreckungstiteln Dritter gegen den Verkäufer für Forderungen, zu deren Zahlung sich der Käufer dem Verkäufer verpflichtet hatte, oder aus Vollstreckungstiteln des Verkäufers gegen den Käufer? 2. Verliert der Verkäufer, der die von ihm unter Vorbehalt des Eigentums verkaufte und als solche dem Käufer übergebene Sache vor der vollständigen Zahlung des Kaufpreises aus einem Vollstreckungstitel gegen den Käufer im Zwangswege pfänden läßt, den Vorbehalt des Eigentums an der Sache?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464042530344
zurück