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Aktenzeichen III 86/07

Datum 08.10.1907

Leitsatz Finden die kurzen Verjährungsfristen für die Ersatzansprüche der Vermieter und Verleiher wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der vermieteten, bezw. verliehenen Sachen (§§ 558, 606 B.G.B.) auch in dem Falle Anwendung, wenn die Ersatzansprüche auf unerlaubte Handlungen der Mieter oder Entleiher gestützt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464042570363

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