zurück
Aktenzeichen II 194/07
Datum 18.10.1907
Leitsatz 1. Kann der Irrtum über die Zahlungsfähigkeit des Käufers beim Vertragsschlusse als Irrtum über eine Eigenschaft der Person im Sinne des § 119 Abs. 2 B.G.B. aufgefaßt werden? 2. Unter welchen Voraussetzungen können auch beim Anfechtungsgrunde des Irrtums das Kausalgeschäft und das dingliche Übereignungsgeschäft gemeinsam anfechtbar sein?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640425C0385
zurück