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Aktenzeichen II 194/07

Datum 18.10.1907

Leitsatz 1. Kann der Irrtum über die Zahlungsfähigkeit des Käufers beim Vertragsschlusse als Irrtum über eine Eigenschaft der Person im Sinne des § 119 Abs. 2 B.G.B. aufgefaßt werden? 2. Unter welchen Voraussetzungen können auch beim Anfechtungsgrunde des Irrtums das Kausalgeschäft und das dingliche Übereignungsgeschäft gemeinsam anfechtbar sein?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640425C0385

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