zurück

Aktenzeichen V 56/07

Datum 26.10.1907

Leitsatz 1. Findet die Vorschrift des § 247 B.G.B. nach dem 1. Januar 1900 auf Schuldverhältnisse Anwendung, die vor dieser Zeit entstanden sind? 2. Werden Voraussetzungen und Wirkungen des nach dem 1. Januar 1900 eintretenden Annahmeverzuges in bezug auf ein vor dieser Zeit entstandenes Schuldverhältnis nach dem bisherigen Recht, oder nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bestimmt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464042620409

Download PDF

zurück