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Aktenzeichen VII 44/07

Datum 29.10.1907

Leitsatz Kann die Veräußerung von Sachen, die der veräußernde Gemeinschuldner unter Eigentumsvorbehalt seines Verkäufers erworben hatte, vom Konkursverwalter angefochten werden? Kann der Anfechtungsbeklagte sich auf den Eigentumsvorbehalt berufen? Lebt der Vorbehalt durch die erfolgreiche Anfechtung wieder auf?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464043070020

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