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Aktenzeichen VI 81/07
Datum 30.10.1907
Leitsatz Zum Begriff des Generalbevollmächtigten im Sinne von § 173 Z.P.O. Findet die Bestimmung in § 917 Abs. 2 Z.P.O. auch dann Anwendung, wenn der im Auslande wohnhafte Schuldner in Deutschland Vermögen besitzt, aus dem der Gläubiger Befriedigung zu erlangen vermag?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464043080022
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