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Aktenzeichen II 235/07
Datum 05.11.1907
Leitsatz Was ist unter "gleichartigen" Waren im Sinne des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894, insbesondere des § 9 Abs. 1 Nr. 1 desselben, wenn es sich um Waren derselben Gattung handelt, zu verstehen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640430B0036
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