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Aktenzeichen V 154/07
Datum 09.11.1907
Leitsatz Müssen, falls zum Zwecke der Erbteilung das Gesamteigentum der Miterben an einem Nachlaßgrundstück in Bruchteilseigentum umgewandelt werden soll, die beteiligten Minderjährigen durch mehrere Pfleger vertreten werden, oder ist Vertretung durch nur einen Pfleger zulässig?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464043110061
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