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Aktenzeichen III 177/07
Datum 12.11.1907
Leitsatz Was ist unter "Schiffbruch" im Sinne des § 22 Nr. 1 des Gesetzes, betr. Versorgung der Kriegsinvaliden und der Kriegshinterbliebenen, vom 31. Mai 1901 zu verstehen? Ist die Entscheidung der Marinebehörden über die Frage, ob ein Schiffbruch im Sinne dieses Gesetzes vorliegt, für die Gerichte bindend?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464043130067
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