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Aktenzeichen V 105/07

Datum 13.11.1907

Leitsatz 1. Berechnung des Streitwertes bei nachbarrechtlichen Beschränkungen des Eigentumsrechtes, sog. Legalservituten, insbesondere bei Änderung des Streitgegenstandes im Laufe des Rechtsstreites. 2. Anwendung der §§ 142, 143 A.L.R. I. 8 in Fällen, wo bestehende Fenster schon vor dem Neubau weniger Licht empfingen, als das durch die erwähnten Gesetzesvorschriften geschützte.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464043170079

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