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Aktenzeichen VII 79/07

Datum 15.11.1907

Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen können nichtindossable, auf den Namen lautende Schuldverschreibungen als "für den Handelsverkehr bestimmte" Schuldverschreibungen im Sinne der Tarifst. 2a des Reichsstempelgesetzes angesehen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640431A0090

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