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Aktenzeichen V 102/70

Datum 16.11.1907

Leitsatz 1. Verstößt ein Vertrag schon allein deswegen, weil er den einen Teil auf lange Jahre bindet, wider die guten Sitten? 2. Kann der zur Bierabnahme auf lange Jahre hinaus Verpflichtete wegen Lieferung schlechten Bieres von dieser in dem Kaufvertrage über sein Grundstück enthaltenen Verpflichtung allein zurücktreten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640431D0101

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