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Aktenzeichen VII 352/07

Datum 19.11.1907

Leitsatz Unterliegen dem nach der Tarifst. 9 des Reichsstempelgesetzes vom 3. Juni 1906 zu erhebenden Vergütungs-(Tantiemen-)Stempel auch die Aufstellungen über Vergütungen, die nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes der Höhe nach festgesetzt worden sind, zur Zeit dieses Inkrafttretens aber bereits verdient waren?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640431F0109

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