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Aktenzeichen VI 77/07
Datum 02.12.1907
Leitsatz 1. Ist es eine gegen die guten Sitten verstoßende vorsätzliche Schadenszufügung, wenn jemand das ihm rechtskräftig Zuerkannte beitreibt, obwohl er weiß, daß die Verurteilung nur durch ein falsches Zeugnis herbeigeführt worden ist? 2. Kann aus einer unerlaubten Handlung des Vormundes gegen den Bevormundeten geklagt werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640432B0151
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