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Aktenzeichen V 411/07

Datum 07.12.1907

Leitsatz 1. Kann gegen eine vom Amtsgericht gemäß § 942 Z.P.O. erlassene einstweilige Verfügung der Antragsgegner vor dem Amtsgericht oder vor dem Gericht der Hauptsache Widerspruch erheben? 2. Ist die Vollziehung einer die Eintragung einer Vormerkung für eine Sicherungshypothek anordnenden einstweiligen Verfügung unwirksam, wenn diese dem Antragsgegner erst nach Ablauf einer Woche seit dem Eingange des gerichtlichen Eintragungsersuchens bei dem Grundbuchamte zugestellt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640432E0159

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