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Aktenzeichen III 272/07

Datum 17.12.1907

Leitsatz Wird der Schuldner, der in entschuldbarer Nichtkenntnis der Schuldverbindlichkeit durch eigene Handlung die Unmöglichkeit der Leistung nach Entstehung der Schuldverbindlichkeit herbeigeführt hat, wie nach gemeinem Rechte so auch nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche von der Leistungspflicht frei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640433D0233

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