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Aktenzeichen II 268/07

Datum 17.12.1907

Leitsatz 1. Kann die Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung zur unentgeltlichen Abtretung eines Grundstücksstreifens für eine Straßenanlage deshalb verweigert werden, weil die Verpflichtung auf Verlangen der Gemeinde und bloß zum Zwecke der Beseitigung eines vermeintlich bestehenden Bauverbotes übernommen wurde, während in Wahrheit weder ein rechtsgültiges Bauverbot noch eine gesetzliche Verpflichtung zur Landabtretung bestand? 2. Zum Begriffe der "Anlegung einer neuen Straße" sowie der Beschaffung "der Freilegung der Straße" im Sinne des § 15 des preuß. Fluchtliniengesetzes vom 2. Juli 1875.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640433F0240

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