zurück
Aktenzeichen VII 138/07
Datum 17.12.1907
Leitsatz Was ist unter der dem Antrag auf Eintragung einer Hypothek zugrunde liegenden Urkunde, welche die Stempelpflicht des Antrages nach Tarifst. 58 Ziff. III Abs. 2 zum preußischen Stempelsteuergesetze vom 31. Juli 1895 ausschließt, zu verstehen? Können insbesondere die Teilschuldverschreibungen über eine gemäß § 1187 B.G.B. hypothekarisch gesicherte Gesamtanleihe als solche Urkunden gelten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464043400246
zurück