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Aktenzeichen I 120/07

Datum 18.12.1907

Leitsatz Seeversicherung. Unterschied zwischen der Versicherung "frei von Kriegsmolest" und der Versicherung "nur für Seegefahr". Wann tritt der Totalverlust für den Reeder ein, wenn ein unter neutraler Flagge fahrendes Schiff von einer kriegführenden Macht wegen Zuführung von Konterbande an die feindliche Macht beschlagnahmt worden ist? schon mit der Nehmung, oder erst mit dem Urteile des Prisengerichts?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464043410251

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