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Aktenzeichen VII 107/07

Datum 20.12.1907

Leitsatz Können im Geltungsbereiche der preußischen Landgemeindeordnung vom 3. Juli 1891 die Landgemeinde gegen Dritte verbindende Rechtsgeschäfte mit verbindlicher Kraft für die Gemeinde nur in der in § 88 Abs. 4 Nr. 7 der Landgemeindeordnung vorgeschriebenen Form eingegangen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464043450269

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