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Aktenzeichen IV 251/07

Datum 04.01.1908

Leitsatz Kann der Erblasser rechtswirksam durch letztwillige Verfügung anordnen, daß sich der Pflichtteilsberechtigte eine unter Lebenden empfangene Zuwendung auf den Pflichtteil anrechnen zu lassen habe? Inwieweit kann durch eine solche Anordnung wenigstens der Erbteil des Pflichtteilsberechtigten beschränkt werden? Zum Begriffe der Zuwendung.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640434C0306

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