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Aktenzeichen VII 208/07

Datum 14.01.1908

Leitsatz Was ist im Sinne der Tarifst. 1a des Reichsstempelgesetzes vom 14. Juni 1900 unter dem den Nennbetrag übersteigenden Ausgabewert der Aktien zu verstehen? Gilt als erster Erwerber das die Aktien zeichnende Konsortium, und kommen die von ihm bei der Zeichnung übernommenen Verpflichtungen für die Bemessung des Ausgabewertes in Betracht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464043500326

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