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Aktenzeichen VII 122/07

Datum 14.01.1908

Leitsatz Gewährt das Pfandrecht an einem Gesellschaftsanteile dem Pfandgläubiger bei der Auseinandersetzung der Gesellschaft ein Vorrecht vor dem erst später begründeten Pfandrecht eines anderen Gläubigers an dem Anspruche des Schuldners auf Herausgabe (oder Abtretung) der ihm nach dem Auseinandersetzungsbeschlusse zuzuteilenden Sachen oder Rechte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464043510331

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