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Aktenzeichen I 179/07

Datum 15.01.1908

Leitsatz 1. Begriff der Ablieferung im Sinne des § 456 H.G.B. und des Art. 30 des Berner Fracht-Übereinkommens. 2. Welche Verpflichtung ergibt sich für die Eisenbahn aus § 59 des Vereinszollgesetzes? 3. Welche Verpflichtung ergibt sich für die Zollbehörde aus der Ausfolgung zollpflichtiger Güter an sie im Zollschuppen der Eisenbahn?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464043530335

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