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Aktenzeichen IV 436/07

Datum 16.01.1908

Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen ist das Reichsgericht nach § 28 Abs. 2 Fr.G.Ges. zur Entscheidung über die weitere Beschwerde zuständig, wenn es sich darum handelt, eine Eintragung im Standesregister durch Hinzufügung eines Adelstitels zu berichtigen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464043560345

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