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Aktenzeichen II 256/07

Datum 17.01.1908

Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen findet § 9 Abs. 1 Nr. 2 des Warenzeichengesetzes auch in Fällen Anwendung, in denen der Geschäftsbetrieb, für den das eingetragene Warenzeichen angemeldet ist, überhaupt nicht begonnen ist? 2. Nach welchem Zeitpunkte ist die Frage zu beantworten, ob die Voraussetzungen für die Löschung eines Warenzeichens gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 dieses Gesetzes vorliegen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464043570349

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