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Aktenzeichen II 330/07

Datum 31.01.1908

Leitsatz Ist die Klage aus § 945 Z.P.O. gegeben, wenn zur Zeit der Anordnung des Arrestes -- über dessen Rechtmäßigkeit im Arrestverfahren nicht entschieden ist -- der zu sichernde Anspruch bestand, auch dargetan ist, daß zur Zeit der Anordnung des Arrestes die Besorgnis der Vereitelung oder wesentlichen Erschwerung der Vollstreckung des Urteiles als glaubhaft gemacht und deshalb als vorliegend zu erachten gewesen ist, sich aber durch spätere Ermittelungen ergeben hat, daß die Besorgnis auf Irrtum beruhte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640435B0365

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