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Aktenzeichen VII 187/07
Datum 07.02.1908
Leitsatz Ist die Anwendung der Tarifst. 56 zum preußischen Stempelsteuergesetze vom 31. Juli 1895 (Schenkungsstempel) grundsätzlich ausgeschlossen, wenn zwischen Gläubiger und Schuldner vereinbart ist, daß die Rückzahlung der Schuld lediglich in das Ermessen des Schuldners gestellt, und die Forderung weder klagbar noch abtretbar noch verzinslich sein solle?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464043610390
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