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Aktenzeichen III 292/07

Datum 21.02.1908

Leitsatz Verletzt der Vormundschaftsrichter, der die Nachprüfung ordnungsgemäß beschaffter Anlegung des Mündelgeldes nicht alsbald, sondern erst bei Ablegung der jährlichen Vormundschaftsrechnung vornimmt, die ihm dem Mündel gegenüber obliegende Amtspflicht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464043690408

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