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Aktenzeichen V 274/07

Datum 22.02.1908

Leitsatz 1. Ist die Vorschrift des § 407 B.G.B. zugunsten des von der Forderungsübertragung nichts wissenden Schuldners auch dann anwendbar, wenn er dem Gläubiger von der Schuldübernahme eines Dritten nach §§ 416 daselbst Mitteilung macht? 2. Kann die vorerwähnte Mitteilung wirksam auch durch einen Geschäftsführer ohne Auftrag geschehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640436A0412

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