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Aktenzeichen II 422/07
Datum 21.02.1908
Leitsatz Darf das Gericht bei der Entscheidung über die Höhe eines entstandenen Schadens von einer beantragten weiteren Beweiserhebung auch dann absehen, wenn es die Höhe dieses Schadens nicht ausschließlich mittels freier Schätzung, sondern auch unter Benutzung des Ergebnisses einer Beweisaufnahme festsetzt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464044090035
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