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Aktenzeichen VI 129/07
Datum 02.03.1908
Leitsatz Steht einem Knappschaftsvereine wegen der Unterstützungen, die er im Falle eines Unfalles zahlt, ein Anspruch aus § 812 B.G.B. gegen den zu, der wegen unerlaubter Handlung dem Verletzten für den Unfall ersatzpflichtig ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640440D0045
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