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Aktenzeichen IV 11/08
Datum 13.02.1908
Leitsatz Sind die Voraussetzungen für die Berichtigung des Standesregisters gegeben, wenn die zum Geburts- und Heiratsregister vermerkte Anerkennung der Vaterschaft eines unehelichen Kindes der Wahrheit zuwider erklärt worden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464044110060
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