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Aktenzeichen VII 242/07
Datum 28.02.1908
Leitsatz 1. Unfallversicherung. Zur Auslegung der Vertragsbestimmung, wonach die Entschädigungspflicht nur eintritt bei Verletzungen, "in deren nachweisbar direkter und alleiniger Folge, ohne Mitwirkung irgendwelcher bereits bestehender oder hinzutretender Krankheiten, krankhafter Zustände, Abnormitäten oder irgend anderer Umstände der Tod ... eintritt". 2. Zur Frage der Beweislast hierbei.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464044140067
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