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Aktenzeichen VII 160/07
Datum 03.03.1908
Leitsatz Ist die zweijährige Frist des § 4 des Anfechtungsgesetzes vom 20. Mai 1898 gewahrt, wenn zwar die Anfechtungsklage innerhalb der Frist erhoben, ein vollstreckbarer Schuldtitel aber noch nicht erlangt ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464044150070
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