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Aktenzeichen VII 260/07

Datum 06.03.1908

Leitsatz Sind nach § 2 des preuß. Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 Urkunden über zweiseitige Rechtsgeschäfte, die von seiten des einen Kontrahenten innerhalb, von seiten des anderen außerhalb des Geltungsbereiches jenes Gesetzes zu erfüllen sind, der Stempelsteuer unterworfen? Ist aus der Abrede, daß eine bestellte Maschine so zu liefern ist, daß sie spätestens an einem bestimmten Tage am Wohnsitze des Bestellers eintrifft, der Wille der Parteien zu entnehmen, daß die Lieferungspflicht an diesem Orte zu erfüllen sei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464044170076

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