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Aktenzeichen V 236/07

Datum 05.02.1908

Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen verstößt ein Bordellkaufgeschäft gegen die guten Sitten? 2. Kann die dingliche Klage aus einer Hypothek für rückständiges Kaufgeld aus einem solchen Vertrage durch den Einwand abgewehrt werden, daß die der Hypothek zugrunde liegende Forderung nichtig sei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640441C0097

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