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Aktenzeichen VII 217/07

Datum 07.02.1908

Leitsatz 1. Ist es zulässig, daß der für die Berechnung des Aktienstempels maßgebende Wert, für den neue Aktien von dem Erwerber übernommen werden, nicht unmittelbar, sondern mittelbar dadurch festgestellt wird, daß der Wert der Aktien selbst bestimmt wird? 2. Darf der für den Betrag des Anschaffungsstempels maßgebende Wert des Gegenstandes des Geschäfts beim Erwerbe neu ausgegebener Aktien aus dem Übernahmepreise anderer gleichartiger junger Aktien berechnet werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640441D0105

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